
Seit heute ist die Webseite für die „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ erreichbar. Das bedeutet für Sie, dass ab sofort die Bescheinigung, dass es sich bei Ihrem Vorhaben um ein FuE-Vorhaben handelt, beantragt werden kann. Mit dieser Bescheinigung haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Förderung.