Die Forschungszulage, auch steuerliche Forschungsförderung genannt, ist ein neues F+E-Förderkonzept, das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist.
Die wichtigsten Förderbedingungen sind:
Im Rahmen des im Juni 2020 beschlossenen Corona-Konjunkturpaketes der Bundesregierung, gibt es auch bei der steuerlichen Forschungszulage Verbesserungen. Die Bemessungsgrundlage wurde auf 4. Mio Euro pro Unternehmen erhöht.
Die Förderung beträgt 25 % der Personalaufwendungen für Forschung und Entwicklung.
Die begünstigten Unternehmen können jährlich von bis zu 1.000.000 Euro bekommen.
Die neue Forschungszulage beinhaltet folgende Komponenten:
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